Block-Fortbildung Sanitätshelfer
Seit dem 01. Januar 2011 besteht im Bereich Sanitätsdienst eine Fortbildungspflicht für Sanitätsdiensthelfer/innen. Träger der Aus- und Fortbildung „Sanitätsdienst“ sind der Landesverband und die Kreisverbände.
Die Fortbildung muss innerhalb von zwei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen. Darin muss mindestens eine Fortbildung zu dem Themenbereich „Reanimation und Defibrillation“ enthalten sein.
Kosten:
Für Aktive unseres Kreisverbandes ist die Teilnahme kostenfrei.
Die Durchführung dieser Fortbildung wird meistens in den jeweiligen Bereitschaften durchgeführt. Eine Teilnahme für externe Mitglieder ist in Absprache mit dem zuständigen Bereitschaftsleiter möglich.