Die Ausbildung von Brandschutz- & Evakuierungshelfer ist nicht nur wichtig, sondern Pflicht für jedes Unternehmen. Neben vorbeugendem Brandschutz ergreifen Brandschutzhelfer erste Maßnahmen bei Bränden. Mehr über ihre Funktion und Ausbildung erfahren Sie hier.
Es gehört zu den originären Aufgaben eines Unternehmers, die Erste Hilfe und den betrieblichen Brandschutz zu organisieren. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Brandschutzhelfer in „ausreichender Anzahl“ zu bestellen und auszubilden. In der Urteilsbegründung zu einem Brandereignis durch einen Richter wird sinngemäß beschrieben: Je länger es in einem Betrieb nicht gebrannt hat, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines Brandereignisses.
In Büro- und Verwaltungsbereichen müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben, sofern nicht zusätzliche Gefährdungen oder auch der Umgang mit brandfördernden Stoffen einen höheren Anteil erfordern.
In Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung muss die Anzahl durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und kann daher mehr als fünf Prozent betragen. Das kann bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. Lagerhallen mit Gefahrgut) der Fall sein. Zu berücksichtigen sind auch Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb, Fortbildung oder Elternzeit, sodass immer mindestens ein Brandschutzhelfer vor Ort ist. Dies schreibt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Abschn. 7.3 vor.
Der Praxisteil sieht folgende Inhalte vor:
Keine Ergebnisse gefunden.
Bitte versuchen Sie es mit einem anderen Kurs.
Gerne bieten wir Ihnen dieses Kursformat auch als Inhouse-Seminar an. Sprechen Sie uns an!