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FAQ

Kontakt

DRK Kreisverband Hochtaunus e.V.

Kaiser-Friedrich-Promenade 5
61348 Bad Homburg

Telefon (06172) 1295-0
Telefax (06172) 1295-80
E-Mail: info@drk-hochtaunus.de

Wie kann ich dem DRK-Kreisverband Hochtaunus eine Geldspende zukommen lassen?

Gerne können Sie unser

Online-Spendenformularfür Ihre Geldspende nutzen. Alternativ können auch unten stehende Kontodaten verwendet werden.Unsere KontodatenTaunus SparkasseStichwort: „Flüchtlingshilfe“IBAN:  DE51 5125 0000 0001 0752 41BIC:    HELADEF1TSK

Wo kann ich meine Sachspenden abgeben?


Bitte beachten Sie, dass wir keine Babykleidung oder Unterwäsche annehmen. Sollten Sie größere Gegenstände wie Möbel spenden wollen, verweisen wir Sie gerne an die Taunusdienste oder andere soziale Einrichtungen, die die gegebenen Lagerungskapazitäten besitzen.

Über unser Formular können Sie gerne Ihre Sachspende eintragen. So können die Sachspenden koordiniert werden und der Bedarf abgedeckt werden.

>> zum Sachspendenformular

Sachspenden können in der Schwalbacher Straße 7 zu folgenden Öffnungszeiten abgegeben werden:
Dienstag von 15-17 Uhr
Freitag von 15-17 Uhr
Sachspenden können u.a. sein:

  • Kleidung
  • Küchenutensilien
  • Spielzeug
  • Fahrräder
  • Bücher
  • Kinderwagen

Kann ich mich ehrenamtlich beim DRK Kreisverband Hochtaunus engagieren?

Wir freuen uns über engagierte Menschen, die ehrenamtlich mit Asylwerbern arbeiten möchten. Gerne können Sie uns Ihre Kontaktdaten sowie Ihr gewünschten Engagement über unser Online-Kontaktformular bekannt geben.
So können wir gezielt nach dem tatsächlichen Bedarf überprüfen, in welchen Bereichen ehrenamtliches Engagement benötigt wird. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind über das DRK unfallversichert.

>> zum Kontaktformular

Warum gibt es eine Gemeinschaftsunterkunft?

Menschen, die aufgrund verschiedener Gründe aus ihrem Heimatland flüchten müssen, sind in Deutschland in der ersten Zeit in einem so genannten Erstaufnahmelager untergebracht. Nach Klärung der ersten Formalitäten und im Hinblick auf die Chancen auf ein tatsächliches Bleiberecht werden die Asylwerber auf die Kommunen verteilt und wohnen dort in Gesamtunterkünften. Sobald das Bleiberecht gewährleistet wird, ist es den Flüchtlingen möglich sich eine eigene Wohnung sowie Arbeit zu suchen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Im Internet gibt es eine Vielzahl an Seiten, die über Flüchtlingshilfe informieren.

Beispiele:


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert über die Situation der Flüchtlinge und Asylwerber.
>> zur Homepage des BAMF

Auch der Verein ProAsyl hält einen sehr guten Überblick über die Situation von Flüchtlingen bereit.
>> zur Homepage von ProAsyl