Erste Hilfe Kurse für Betriebshelfer

Kontakt

Bildungszentrum

DRK Kreisverband Hochtaunus e.V.
Kaiser-Friedrich-Promenade 5
61348 Bad Homburg
Telefon: (06172) 1295-26
E-Mail: bildungszentrum@drk-hochtaunus.de 

Portal für registrierte Unternehmen

In diesem Bereich können die Ansprechpartner registrierter Unternehmen auf ihre Aus.- und Fortbildungsdaten zugreifen.

https://firmenportal.drk-intern.de/login.

Sie besitzen noch keinen Zugang? Bitte wenden Sie sich an bildungszentrumdrk-hochtaunus.de.

Seminarunterlagen zum Download

Kostenübernahme durch die Unfallversicherungsträger

Als Teilnehmer für betriebliche Ersthelfer kann bei Vorlage des entsprechenden BG-Abrechungsformulars die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse erfolgen. Sollte dieses nicht in Anspruch genommen werden, wird die Teilnehmergebühr privat oder dem Unternehmen in Rechnung gestellt. Ebenso ist eine Entrichtung der Teilnehmergebühr vor Ort als Bar- oder Kartenzahlung möglich.

Bei Fragen melden Sie sich bitte in unserem Bildungszentrum unter
06172 1295 26 oder bildungszentrumdrk-hochtaunus.de

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste Hilfe Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Das reguläre Formular finden Sie im unteren Downloadbereich. Bitte beachten Sie bei den folgenden vier Berufsgenossenschaften die jeweiligen Besonderheiten!

Unfallkasse Bund und Eisenbahn (UVB)

Die Unfallversicherung Bund und Bahn übernimmt die Kosten nur dann, wenn Sie vorab bei der UVB einen Antrag stellen. Nach erfolgter Antragstellung erhalten Sie postalisch oder per Mail ein Schreiben mit einer Genehmigungsnummer von der UVB. Dieses Schreiben bitte immer ausgedruckt zusammen mit dem Anmeldeformular (siehe Downloadbereich) bei der ausbildenden Stelle vorlegen. Sonst ist eine Abrechnung mit dem UVT nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der UVB.

Unfallkasse Hessen (UKH)

Die Unfallkasse Hessen vergibt Berechtigungsscheine, die für sämtliche geplanten Ausbildungen eines Jahres im Voraus beantragt werden können. Diese müssen zusammen mit dem Anmeldeformular bei der ausbildenden Stelle im Original vorgelegt werden, sonst ist eine Abrechnung mit der UKH nicht möglich.

BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die BGW übernimmt die Kosten für eine Betriebshelfer Aus- oder Fortbildung nur dann, wenn die Kostenübernahme zuvor beantragt und genehmigt wurde. Bitte loggen Sie sich hierzu mit Ihrem BGW-Konto bei der BGW ein. Zu Beantragung benötigen Sie die Teilnehmerdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, sowie ihre Mitgliedsdaten bei der BGW).

Was genau ist zu tun?

  1. Vorab Kontakt mit Bildungszentrum des DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. aufnehmen, Termin finden und Personen für die Schulung festlegen
  2. Sie 15-stellige Unternehmensnummer oder die 10-stellige Betriebsstättennummer bereithalten.
  3. Online-Formular ausfüllen.
  4. Kostenübernahmebestätigung für die aufgeführten Teilnehmenden ausdrucken und dem Bildungszentrum des DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. vorlegen.
    Achtung: Handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Kostenübernahmebestätigung vorliegt!   

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe akzeptiert nur eigene Antragsformulare, die direkt bei der BGN heruntergeladen werden können. Eine vorherige Registrierung ist erforderlich.