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Bildungszentrum

DRK Kreisverband Hochtaunus e.V.
Justus-von-Liebig-Straße 3a
61352 Bad Homburg
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Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Erst- & Folgebelehrung

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und stellte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis. Das IfSG regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet alle, die für Küche und Verpflegung (Verpflegungseinsätzen, Blutspende, jegliche Essensausgabe etc.), bei Zeltlagern und Freizeiten verantwortlich sind, an dieser Belehrung teilzunehmen.

Inhalte der Ausbildung

  • Lebensmittelkunde
  • Gute Herstellungspraxis
  • Lagerung von Lebensmitteln
  • Lebensmittelrecht
  • MHD / Verbrauchsdatum
  • Eigenkontrolle
  • Gefahren / nachteilige Beeinflussung 
  • Reinigung und Desinfektion
  • Krankheiten
  • Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
  • Tätigkeitsverbote
  • Mitteilungspflicht 

Kurse & Termine

ÜG Allgemein

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