Sie befinden sich hier:

  1. Kurstermine
  2. Sonstiges
  3. AGB - Rotkreuzkurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Rotkreuzkurse

Kontakt

Bildungszentrum

DRK Kreisverband Hochtaunus e.V.
Kaiser-Friedrich-Promenade 5
61348 Bad Homburg
Telefon: (06172) 1295-26
E-Mail: bildungszentrum@drk-hochtaunus.de 

Stand 01.12.2022 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die vom DRK-Kreisverband Hochtaunus e.V. angebotenen Kurse der Breitenausbildung, sowie für die Aus- und Fortbildung von Betriebshelfern 

§1 Einleitung 

(1) Das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Hochtaunus e.V. bietet Kurse gemäß den Veröffentlichungen an. Diese sind jedermann zugänglich. Zum Kursangebot zählen auch die in Abstimmung mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angebotenen Ausbildungen und Fortbildungen für Betriebshelfer. Diese Kurse sind für betriebliche Ersthelfer bzw. Unternehmen zugänglich. 

(2) Der DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. bietet neben offenen Kursen in Erste Hilfe bzw. Kursen für Betriebshelfer, welche öffentlich ausgeschrieben und jedermann (vgl. §1 Abs. 1) zugänglich sind, auch sogenannte geschlossene Kurse an. Diese finden auf individuelle Anfrage statt und sind nur dem Auftraggeber und den von ihm dorthin entsendeten Teilnehmern zugänglich.  

 

§2 Allgemeines 

(1) Für alle vom DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. angebotenen Seminare gelten ausschließlich die vom DRK Kreisverband e.V. vorgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einer Nutzung von anderen AGB, insbesondere derer anderer Anbieter, wird ausdrücklich widersprochen. 

 

§3 Anmeldung 

(1) Für die Teilnahme an Seminaren des DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. ist die Anmeldung Voraussetzung. Die Anmeldung wird schriftlich durch das DRK bestätigt. 

(2) Für den Kurs individuelle Voraussetzungen können auf der Homepage des DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. eingesehen werden. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer automatisch die Erfüllung der Voraussetzungen. Eine stichprobigenartige Kontrolle behalten wir uns vor. 

(3) Die Anmeldung findet online über unsere Homepage (www.drk-hochtaunus.de) statt.  

(4) In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung per Mail, Telefon oder Fax möglich. 

(5) Eine Anmeldung zu offenen Seminaren ist bis 1 Tag vor Seminarbeginn über unsere Homepage möglich. Die Buchung eines individuellen Kurses muss frühzeitig, mindestens 6 Wochen vorher über das Bildungszentrum des DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. erfolgen. 

 

§4 Abrechnung 

(1) Das Begleichen der Kursgebühren erfolgt durch Barzahlung, Gutschein, Abrechnung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse oder per Rechnung an den Auftraggeber. 

(2) Die anfallenden Gebühren können auf unserer Homepage eingesehen werden. 

(3) Bei offenen Kursen, welche nicht für Betriebshelfer sind, ist nur eine Barzahlung am Tag des Lehrganges möglich. 

(4) Gültig sind nur durch das Bildungszentrum des DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. verifizierte Gutscheine. 

(5) Zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft wird das entsprechende Formular, vollständig ausgefüllt, im Original benötigt. Sollten benötigte Formulare nicht vorliegen behalten wir uns vor, die Kursgebühr dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber in vollem Umfang in Rechnung zu stellen. 

(6) Sollte die Abrechnung über eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfolgen, muss gegebenenfalls vorher, die Durchführung durch den Teilnehmer oder den jeweiligen Arbeitgeber bzw. Auftraggeber beantragt werden. 

(7) Die Zahlung auf Rechnung ist nur bei geschlossenen Kursen nach §1 Abs. 2 möglich. 

(8) Bei geschlossenen Kursen für Betriebshelfer ist eine Förderung durch die zuständige Berufsgenossenschaft möglich. Ein jeweiliger Antrag ist vom Auftraggeber eigenständig zu stellen. 

(9) Bei kurzfristiger Absage, Nichterscheinen, sowie Ausschluss vom Lehrgang können bereits angefallene Gebühren nicht erlassen werden und werden dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

(10) Eine kurzfristige Änderung des Lehrgangsortes oder des Dozenten berechtigt nicht zur Minderung der Gebühren. 

(11) Die Zahlung erfolgt in Euro. 

 

§5 Stornierung, Absage und Ausschluss 

(1) Bei offenen Lehrgängen werden Anmeldungen grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Einganges gewertet. 

(2) Das DRK im Kreisverband Hochtaunus e.V. behält sich vor, Lehrgänge aufgrund der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, unvorhergesehen Ereignissen (z.B. Großschadenslagen) oder Krankheit des Dozenten, auch kurzfristig abzusagen. Betroffene Teilnehmer werden durch den DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. unverzüglich informiert. 

(3) Die Anzahl der Mindestteilnehmer ist je nach Kursart unterschiedlich und ist der Kursbeschreibung zu entnehmen. Auffindbar ist diese auf unserer Homepage. 

(4) Der DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. hält sich vor, Teilnehmer bei Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl vom Seminar auszuschließen.  

(5) Die maximale Teilnehmerzahl ist auffindbar in der Kursbeschreibung auf der Homepage des DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. 

(6) Die endgültige Entscheidung über die maximale Teilnehmerzahl liegt bei der Lehrgangsleitung. 

(7) Der DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. hält sich vor, Teilnehmer bei sittenwidrigem Verhalten, Begehen einer Straftat im Rahmen des Seminares, wiederholter Störung des Ablaufes, Verstoßes gegen das Urheberrecht sowie grober Gefährdung anderer Seminarteilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Weiterhin können in diesen Fällen gegenüber dem DRK keine Regressansprüche gestellt werden. 

(8) In Falle einer Stornierung des Lehrganges (auch kurzfristige Stornierung z.B. Krankheitsfall) durch das DRK können Regressansprüche nicht geltend gemacht werden. 

 

§6 Bescheinigung 

(1) Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang wird dem Teilnehmer eine personalisierte Bescheinigung als Bestätigung über die Teilnahme ausgestellt. 

(2) Eine erfolgreiche Teilnahme umfasst das aktive Üben aller vorgestellten Maßnahmen. 

(3) Welche Maßnahmen von den Teilnehmern aktiv geübt werden sollen, geht aus den zum Lehrgangsdatum gültigen Ausbildungsrichtlinien des DRK hervor. 

(4) Eine Bescheinigung kann entgegen Abs. 1 nur ausgestellt werden, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.  

 

§7 Seminarort 

(1) Grundsätzlich werden alle Seminare am vereinbarten bzw. ausgeschrieben Ort abgehalten.  

(2) Bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. grobe Schäden im Schulungsraum) behalten wir uns vor, das Seminar an einen anderen Ort in zumutbaren Umkreis zu verlegen. 

 

§ 8 Haftung  

(1) Der DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. übernimmt keine Haftung für zum Lehrgang mitgebrachte Wertgegenstände. 

(2) Für Schäden an vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Ausbildungsmaterial und Räume wird ebenfalls keine Haftung übernommen, sofern Abs. 4 keine Anwendung findet. 

(3) Eine Haftung für gesundheitliche Schäden, welche nicht in Zusammenhang mit dem Kursgeschehen stehen, ist ausgeschlossen. 

(4) Der DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. ist nur haftbar, sofern der Schaden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten durch diesen zurückzuführen ist. 

 

§9 Datenschutz 

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. 

(2) Durch Anmeldung stimmt der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu. 

 

§10 Urheberrecht 

(1) Den Teilnehmern ausgehändigte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. 

(2) Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Urheber gestattet. 

(3) Die unerlaubte Anfertigung von Bild- und Tonmaterial während des Seminares ist unzulässig und führt gemäß §5 Abs. 7 zum Ausschluss von der Veranstaltung. 

 

§11 Richtigkeit der Inhalte 

(1) Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wird mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem sind Fehler nicht ausgeschlossen. 

(2) Herausgeber, Autoren, Referenten und Dozenten können aufgrund von Falschaussagen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. 

(3) Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand der Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur (z.B. Beipackzettel bei Medikamenten). 

 

§12 Gerichtsstand 

(1) Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe. 

 

§13 Nebenabreden und Änderungen 

(1) Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. 

(2) Werden zwischen dem DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. und dem Auftraggeber bzw. Kursteilnehmer individuelle Regelungen getroffen, verlieren die davon betroffenen Klauseln dieser AGBs ihre Gültigkeit.  

(3) Die unberührten Klauseln bleiben im Falle des Eintritts von Abs. 2 weiterhin in vollem Umfang gültig. 

 

§14 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen 

(1) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 

 

§15 Salvatorische Klausel 

(1) Es gelten allein die vom DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. vorgegebenen Geschäftsbedingungen. Einer Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. 

 

§16 Inkrafttreten 

(1) Die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die vom DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. angebotenen Kurse der Breitenausbildung, sowie für die Aus- und Fortbildung von Betriebshelfern treten zum 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle älteren Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. 

 

 

Deutsches Rotes Kreuz 

Kreisverband Hochtaunus e.V. 

Kaiser-Friedrich-Promenade 5-6 

61348 Bad Homburg 

Tel.: +49 (0) 6172 / 12 95 – 0 

Mail: info@drk-hochtaunus.de