Herzenswunsch-Mobil

DRK Kreisverband Hochtaunus e.V.

Justus-von-Liebig-Straße 3a
61352 Bad Homburg

E-Mail: herzenswunsch@drk-hochtaunus.de

Konzept


Wenn das Leben sich dem Ende zuneigt, lassen Schwerstkranke und Sterbende ihre Zeit auf dieser Welt gerne noch einmal in Gedanken revue passieren, das gibt ihnen Halt, lässt sie Bilanz ziehen und erleichtert den Prozess des Loslassens. Solche Erinnerungen sind wichtig auf den letzten bewusst wahrgenommenen Metern des Lebensweges. Damit diese Bilder nicht nur in Gedanken entstehen, sondern noch einmal live erlebt werden können, schickt der DRK-Kreisverband Hochtaunus sein „Herzenswunsch-Mobil“ an den Start. 

Dabei handelt es sich um einen umgebauten Krankentransportwagen, der nicht mehr im rettungsdienstlichen Einsatz ist, ausgestattet mit einer Trage, mit Platz für einen Rollstuhl und eine Begleitperson. Das Projekt ist ausschließlich spendenfinanziert und wird von ehrenamtlichen Mitarbeitern des DRK im wahrsten Sinne „mit Leben erfüllt“. 

Begleitet werden die Gäste grundsätzlich von ehrenamtlichen Helfern, die nicht nur die für solch sensible Einsätze nötige persönliche Reife und Lebenserfahrung besitzen, um Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt bzw. bei der Erfüllung ihres „Herzenswunschs“ zu begleiten sondern auch rettungsdienstlich geschult sind. 

Die Ziele der Ausflüge sollten innerhalb von etwa drei Fahrtstunden zu erreichen sein, damit die Rückkehr noch am selben Tag erfolgen kann. Dabei kann es sich um den Ort der ersten gemeinsamen Wohnung eines Paares handeln, um besondere Sehnsuchtsorte - der erste Kuss auf der Loreley vielleicht - , aber auch Plätze mit Weitblick, etwa die Wasserkuppe mit ihren in den Himmel steigenden Segelfliegern, oder der Feldberg, den man früher oft erwandert oder wo man vielleicht am Feldbergturnfest teilgenommen hat. Für früher weitgereiste Gäste könnte auch die Besucherterrasse des Frankfurter Flughafens ein letzter Sehnsuchtsort sein, um sich an unvergessene Reiseerlebnisse zu erinnern, oder, wenn Fußball im Leben eine Rolle gespielt hat, das Waldstadion. 

Für die Gäste ist der Einsatz des „Herzenswunsch-Mobils“ kostenlos, das DRK übernimmt alle Kosten für Fahrt, Verpflegung und eventuelle Eintritte für den Betroffenen und unterstützt in begrenztem Umfang bei Bedarf im Rahmen der Bedürftigkeit auch begleitende Angehörige. 

Durchführung

Einsätze des Herzenswunschmobils stehen ausschließlich und unabhängig vom Patientenalter Bürgern des Hochtaunuskreises zu, die sich primär in einer palliativen Situation befinden. Einen Anspruch auf die Durchführung einer solchen Fahrt besteht nicht. Jede durchzuführende Wunschmaßnahme muss von einem Entscheiderteam mehrheitlich beschlossen werden. Das Team umfasst drei stimmberechtigte Mitglieder, einen Rotkreuz-Arzt, einen Vertreter aus der Ortsvereinigung und ein Vertreter des Präsidiums des DRK-Kreisverbandes.

Vor der Durchführung der Fahrt wird eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten und seinen Angehörigen in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt und eventuell vorliegenden Patientenverfügungen getroffen, die klärt, was im Falle von medizinischen Krisen oder dem während der Fahrt möglicherweise eintretenden Tod zu tun ist. Die Einschätzung des Arztes zur gesundheitlichen Disposition des Antragstellers ist dabei mitentscheidend.

Grundsätzlich kommt für die Fahrten das „Herzenswunsch-Mobils“ des DRK Kreisverbandes Hochtaunus zum Einsatz. Im Einzelfall ist die Nutzung anderer geeigneter Fahrzeuge möglich, wenn dies für die Organisation des Wunsches notwendig ist, oder für den Gast die bessere Alternative darstellt.
 

Förderung und Spenden

Das Projekt „Herzenswunsch-Mobil“ wird rein spendenbasiert durchgeführt. Die Durchführung der Fahrten erfolgt ausschließlich mit ehrenamtlichen Kräften und auch die gesamte Organisation einschließlich des Entscheiderteams arbeiten unentgeltlich. Das Projekt ist weiterhin auf Spenden angewiesen. Die Spendeneinnahmen kommen direkt dem Projekt, d.h. der Wunscherfüllung, den Fahrzeugkosten, Versicherungen und der Helferpflege zugute. Spenden werden als zweckgebundene Mittel gem. den gesetzlichen Regelungen des Einkommensteuergesetzes verbucht und erfüllen die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung. 

Die Mitarbeit und Kooperationen am Projekt „Herzenswunsch-Mobil“ steht allen Menschen und Organisationen, z.B. Hospizvereinen, Senioren- und Behinderten- Einrichtungen, Krankenhäusern, Palliativstationen, Pflegediensten etc., offen, soweit sie sich mit den Zielen des Herzenswunsch-Mobils und mit den Grundsätzen des Roten Kreuzes („Helfen, ohne zu fragen: Wem?“) identifizieren können.

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